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Vor der Einäscherung des/der Verstorbenen kann eine Trauerfeier auf dem heimatlichen Friedhof stattfinden. In diesem Fall ist die Beisetzung der Urne zu einem späteren Zeitpunkt. Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Trauerfeier mit der Urne durchzuführen und diese sofort im Anschluss daran zu bestatten.

In Deutschland ist auch für Urnen der Friedhofszwang gesetzlich vorgeschrieben. Urnen dürfen nur auf Friedhöfen oder in dafür ausgewiesenen Gebieten (Wald- oder Seegebiet) bestattet werden.

Auf Grund der großen Nachfrage nach Bestattungsmöglichkeiten mit vereinfachter Grabpflege gibt es in vielen Städte und Gemeinden neben der anonymen Bestattung nun auch Rasenbestattungen von Urnen. Hierfür wurden eigens Bereiche auf den Friedhöfen eingerichtet. Möglich sind ein- und zweistellige Urnengräber, die nach der Beisetzung durch eine in den Rasen eingelassene Steinplatte gekennzeichnet sind. Die Gräber sind nicht umrandet und werden durch die Gemeindemitarbeiter gepflegt.

Bei der Waldbestattung kann bereits zu Lebzeiten ein Baum in einem RuheForst oder Friedwald ausgewählt werden. Wir sind Kooperationspartner des RuheForst Vogelsberg/Laubach und beraten Sie gerne.